In der offiziellen Liste der Berufskrankheiten sind überwiegend Krankheiten zu finden, die mit Tätigkeiten und Risiken in Industrie, Gewerbe und Handwerk assoziiert werden – kurz: mit größtenteils männlich besetzen Berufen, wie beispielsweise chemikalien-, asbest-, lärmbezogenen Tätigkeiten.
Aufgrund ihrer oft wechselvollen oder lückenhaften Erwerbsbiographien können Belastungen an klassischen Frauenarbeitsplätzen im Berufskrankheiten-Verfahren oft nur schwer als krankheitsverursachend nachgewiesen werden. Um diesen blinden Fleck im Bereich der Berufskrankheiten auszugleichen, muss in den Bereichen Forschung, Arbeitsschutz und Prävention mehr zu diesem Thema getan werden.
Frauentypische Erkrankungen – bisher kein Thema im Berufskrankheiten-Recht
In der Veranstaltung des DGB zum Thema „Wenn der Job krank macht – Das Berufskrankheitenrecht auf dem Prüfstand“ am 22. Oktober 2019 in Berlin wurde auch dieses Thema beleuchtet. Barbara Reuhl von der Arbeitnehmerkammer Bremen, zudem Gründungsmitglied des Netzwerks „Gender in Arbeit und Gesundheit“, ging hierbei ein auf:
• die Segregation der Arbeitswelt,
• Rollenzuschreibungen, Belastungen und Risiken,
• Frauen und Berufskrankheiten sowie
• Handlungsbedarfe
und fasst zusammen: „Es besteht großer Nachholbedarf für Forschung und Praxis des Arbeitsschutzes hinsichtlich der arbeitsbedingten Belastungen und Risiken in den mehrheitlich mit Frauen besetzten sozialen, Dienstleistungs- und Gesundheitsberufen.“
Ihre Präsentation steht hier zum Download zur Verfügung:
• Barbara Reuhl (Arbeitnehmerkammer Bremen): „Der blinde Fleck: Berufskrankheiten und Geschlecht“ (PDF)
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie auf der Webseite der Arbeitnehmerkammer Bremen:
• „Frauen sind anders und seltener von Berufskrankheiten betroffen“ (externe Webseite)